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Gesundheit und Pflege

Backup im Gesundheitswesen für Praxen, MVZ und Praxisverbünde

Mindtime sichert den Server Ihres Praxisverwaltungssystems, Fileserver, Postfächer und Laptops in eigenen Tier-III-Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden. Jedes Backup ist unveränderlich, eine weitere Kopie hat keine Verbindung zu Ihrem Netzwerk, und wir prüfen jeden Backup-Job.

Auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch.

Flur in einer Gesundheitseinrichtung
  • DE · NLGespeichert ausschließlich in eigenen Tier-III-Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden
  • UnveränderlichObject-Lock-Speicher plus eine Air-Gap-Kopie; wir prüfen jeden Backup-Job
  • ISO 27001 · NEN 7510Zertifiziert nach ISO 27001 und NEN 7510, der niederländischen Norm für Informationssicherheit im Gesundheitswesen; ein AVV zu jedem Vertrag
  • DE · NL · ENSupport von Menschen, kein Callcenter im Ausland, keine Chatbots

Die kurze Antwort

Arztpraxen, MVZ und andere ambulante Einrichtungen brauchen ein Backup, das Ransomware nicht erreicht: Die Patientenakte ist nach § 630f BGB zehn Jahre aufzubewahren, und die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV verlangt geschützte, geregelte Datensicherungen. Mindtime speichert unveränderliche, auf Malware gescannte Backups in Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden.

Was auf dem Spiel steht

Was eine Praxis oder ein MVZ nicht verlieren darf

  • Die Patientenakte im Praxisverwaltungssystem

    Diagnosen, Medikationsplan, Befunde, Überweisungen und Aufklärungsbögen liegen in der Datenbank des PVS. Fällt der Server aus, behandeln Ärztinnen und Ärzte ohne Vorgeschichte, und die Quartalsabrechnung für die KV hängt fest.

  • Arztbriefe, Laborbefunde und Bilder

    Was per E-Mail kommt, eingescannt im Fileserver liegt oder vom Ultraschallgerät auf ein Netzlaufwerk geschrieben wird, steckt oft nicht im PVS. Gerade diese Ablage fehlt in vielen Sicherungskonzepten.

  • QM-Handbuch, Hygienepläne und Personalakten

    Arbeitsanweisungen, Hygiene- und Dienstpläne, Fortbildungsnachweise und Personalunterlagen liegen in SharePoint oder auf dem Fileserver. Bei einer Praxisbegehung oder einer QM-Stichprobe wollen Sie sie vorlegen können.

Regeln und Pflichten

Was Berufsrecht, SGB V und BSIG im Gesundheitswesen verlangen

Zusammengefasst aus den Quellen am Ende dieser Seite. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

  1. Zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung

    § 630f BGB verpflichtet Behandelnde, eine Patientenakte zu führen und sie zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, sofern keine andere Vorschrift eine andere Frist setzt. In die Akte gehören unter anderem Anamnese, Diagnosen, Befunde, Therapien, Einwilligungen und Arztbriefe. [1]

  2. Berufsordnung: elektronische Aufzeichnungen besonders schützen

    § 10 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer nennt ebenfalls zehn Jahre. Abs. 5 verlangt für elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen besondere Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gegen Veränderung, Vernichtung oder unrechtmäßige Verwendung. Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. [2]

  3. IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV nach § 390 SGB V

    Für Vertragsarztpraxen ist die Richtlinie verbindlich. Anlage 1 gilt für jede Praxisgröße: Alle relevanten Daten sind regelmäßig zu sichern. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Sie die Sicherung vor unbefugtem Zugriff schützen sowie Art und Verantwortliche festlegen; ein Test der Wiederherstellbarkeit ist vorgesehen. Großpraxen mit mehr als 20 Personen in der Datenverarbeitung sichern zusätzlich ihre E-Mail-Daten verschlüsselt. [3]

  4. § 203 StGB: IT-Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichten

    Ärzte dürfen Patientengeheimnisse an mitwirkende Dienstleister weitergeben, soweit deren Aufgabe es erfordert. Bundesärztekammer und KBV weisen in ihren Hinweisen von 2025 darauf hin, dass der Arzt diese Personen zur Geheimhaltung verpflichten muss, und empfehlen die Schriftform. [5]

  5. NIS2UmsuCG: MVZ und Praxisverbünde ab 50 Beschäftigten

    Nach dem BSI fallen MVZ und Praxisverbünde regelmäßig unter Anlage 1 Nr. 4.1.1 BSIG. Ab 50 Beschäftigten oder je mehr als 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme sind sie wichtige Einrichtungen: Registrierung binnen drei Monaten, Erstmeldung erheblicher Vorfälle binnen 24 Stunden und Risikomanagement nach § 30 BSIG, ausdrücklich mit Backup-Management. [7]

Wenn etwas schiefgeht

Ein Samstag im MVZ mit drei Standorten

Beispiel: In einem MVZ mit drei Standorten meldet der IT-Dienstleister am Samstagmorgen verschlüsselte Netzlaufwerke. Die Angreifer haben auch versucht, die Sicherungen zu löschen, doch die unveränderlichen Backups bei Mindtime lassen sich weder ändern noch entfernen. Nach der Bereinigung scannt der Dienstleister die Backups auf Malware und spielt den Stand vom Freitagabend zuerst in einer isolierten Umgebung zurück. Den Vorfall muss das MVZ trotzdem bewerten und melden, aber am Montag sind QM-Handbuch, Befundscans und Dienstpläne wieder da.

So schützt Mindtime Ihre Daten

Backup im Gesundheitswesen, nach Workload aufgeschlüsselt

Ihre Software und was wir darum herum sichern

TURBOMED, CGM MEDISTAR und ALBIS (CompuGroup Medical)Drei der meistinstallierten Praxisverwaltungssysteme in der KBV-Statistik. Läuft das PVS auf Ihrem eigenen Server, sichert Mindtime diesen Server mit seiner Datenbank.
medatixx, x.isynet und x.concept (medatixx)Verbreitet in Haus- und Facharztpraxen, x.concept auch in größeren Einrichtungen. Mindtime sichert die Server und Arbeitsplätze, auf denen die Software bei Ihnen läuft. Für gehostete Varianten fragen Sie den Hersteller nach Export und Aufbewahrung.
T2med und Medical Office (INDAMED)Ebenfalls weit oben in der KBV-Installationsstatistik. Mindtime sichert die Maschine mit der Praxisdatenbank, nicht die Software als Produkt.
Microsoft 365 (Outlook, Teams, SharePoint)Team-Postfächer, eingehende Befunde und die QM-Bibliothek. Mindtime sichert Mail, OneDrive und SharePoint in eigenen Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden.
Fileserver und virtuelle MaschinenScan-Ablage, Buchhaltung und Dienstplanung laufen im MVZ oft auf VMware oder Hyper-V im eigenen Serverraum. Mindtime sichert diese virtuellen Server.

Vor dem Wechsel

Was Praxisinhaber und MVZ-Geschäftsführer uns fragen

  • Unser PVS-Hersteller macht doch schon Backups.

    Bei einem gehosteten PVS schützt der Hersteller seine Plattform nach seinen Bedingungen. Ihre Postfächer, der Fileserver mit den Befundscans, die Buchhaltung und die Laptops gehören nicht dazu. Diese Teile sichert Mindtime, mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag zu jedem Vertrag.

  • Verlassen unsere Patientendaten die EU?

    Nein. Mindtime speichert Backups ausschließlich in eigenen Tier-III-Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden und verschlüsselt sie bei der Übertragung mit AES-256. Mindtime ist ISO-27001- und NEN-7510-zertifiziert; NEN 7510 ist die niederländische Norm für Informationssicherheit im Gesundheitswesen.

  • Wir haben keine eigene IT-Abteilung.

    Die brauchen Sie dafür nicht. Mindtime überwacht die Backups rund um die Uhr und prüft jeden Backup-Job; einen fehlgeschlagenen Job bemerken wir, nicht Ihr Praxisteam am Montagmorgen. Fragen beantworten Menschen auf Deutsch, Niederländisch und Englisch.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Backup im Gesundheitswesen

Schreibt die KBV-Richtlinie ein Backup vor?

Ja. Anlage 1 der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V verlangt, dass sämtliche relevanten Daten regelmäßig gesichert werden. Seit dem 1. Oktober 2025 gehören Zugriffsschutz für die Sicherung, festgelegte Zuständigkeit und ein Test der Wiederherstellbarkeit dazu. Mindtime liefert die externe, unveränderliche Kopie und kontrolliert jeden Job; Ihr Sicherungskonzept schreiben Sie selbst.

Fällt unser MVZ unter NIS2?

Das hängt von der Größe ab. MVZ und Praxisverbünde zählen laut BSI regelmäßig zu den Gesundheitsdienstleistern nach Anlage 1 BSIG. Ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme sind Sie eine wichtige Einrichtung, ab 250 Beschäftigten eine besonders wichtige. Die Einzelpraxis liegt meist darunter. Mindtime unterstützt beim Backup und bei der Wiederherstellung, Registrierung und Meldungen bleiben bei Ihnen.

Ist ein Ransomware-Angriff auf den Fileserver eine Datenpanne?

Wenn verschlüsselte Dateien personenbezogene Daten enthalten, sollten Sie davon ausgehen. Nach Art. 33 DSGVO melden Sie eine solche Verletzung unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Datenschutzaufsicht, außer es besteht voraussichtlich kein Risiko für die Betroffenen. Ein funktionierendes Backup ersetzt die Meldung nicht, entscheidet aber, ob die Befunde zurückkommen.

Woran sehen wir, dass eine Wiederherstellung funktioniert?

Mindtime prüft jeden Backup-Job und scannt Backups vor der Wiederherstellung auf Malware. Mit Disaster Recovery findet der erste Test-Failover in der Regel innerhalb von 10 Tagen statt, danach testen wir vierteljährlich. So haben Sie für den Test, den die KBV-Richtlinie vorsieht, einen dokumentierten Nachweis.

Wer kann unsere gesicherten Patientendaten sehen?

Administrative Aktionen bei Mindtime erfordern MFA (Multi-Faktor-Authentifizierung), und die Backups liegen nur in unseren eigenen Rechenzentren. Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt, was Mindtime mit Ihren Daten tun darf und was nicht. Klären Sie mit uns vor Vertragsschluss auch die Geheimhaltungsverpflichtung nach § 203 StGB.

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Wir zeigen Ihnen ein Backup und eine Wiederherstellung und beantworten Ihre Fragen auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch. Kein Callcenter im Ausland, keine Chatbots.