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NIS2

Wie steuern Sie KI unter NIS2, der KI-Verordnung und der DSGVO?

NIS2 nennt KI nicht ausdrücklich, aber Ihre KI-Systeme gehören zu den Netz- und Informationssystemen, die sie schützt. So greifen die drei Regelwerke ineinander.

Eine leuchtende Glaskugel auf einem Besprechungstisch, umgeben von geschlossenen Mappen, als Sinnbild für Governance und Aufsicht über KI-Systeme

Die kurze Antwort

NIS2 reguliert KI nicht direkt. KI-Systeme, die Ihre Dienste unterstützen, gehören aber zu Ihren Netz- und Informationssystemen, deshalb gelten für sie die Risikomanagementmaßnahmen nach Art. 21. Die KI-Verordnung der EU ergänzt KI-spezifische Pflichten nach Risikoklasse. Art. 25 DSGVO verlangt Datenschutz durch Technikgestaltung, sobald KI personenbezogene Daten verarbeitet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Art. 21 NIS2 gilt für alle Netz- und Informationssysteme, die Ihre Dienste unterstützen, also auch für KI-Tools, Modelle und die Daten, die sie nutzen.
  • Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt stufenweise: Verbote und KI-Kompetenz seit dem 2. Februar 2025, die Hochrisiko-Regeln nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, nach dem Digital Omnibus.
  • Art. 25 DSGVO verlangt Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Art. 35 verlangt eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), wenn die KI-Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko mit sich bringt.
  • Laut dem IBM-Bericht 2025 hatten 63 % der Organisationen mit einem Datenschutzvorfall keine Richtlinie für KI-Governance oder arbeiteten noch daran.
  • Nehmen Sie KI-Systeme sowie ihre Daten und Konfigurationen in Ihr Backup und Ihre Disaster Recovery auf, mit getesteten Wiederherstellungszielen.

Gilt NIS2 für KI-Systeme?

Ja, indirekt. NIS2 nennt KI nicht, deckt aber die Sicherheit aller Netz- und Informationssysteme ab, die eine besonders wichtige oder wichtige Einrichtung für ihre Dienste nutzt. KI-Systeme gehören dazu. Alle Pflichten finden Sie in unserem Leitfaden zu NIS2 Compliance.

Ein Beispiel: Ein Logistikunternehmen lässt ein KI-Modell Routen planen. Nach wenigen Wochen ist das Tool geschäftskritisch, verarbeitet personenbezogene Daten und hat API-Zugriff auf Kernsysteme. Niemand hat das Risiko bewertet, weil es als Pilotprojekt begann.

Art. 21 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 verlangt „geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen“ für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme, nach einem gefahrenübergreifenden Ansatz. Für KI sind diese Maßnahmen aus Art. 21 Abs. 2 am wichtigsten:

  • (a) Risikoanalyse: Nehmen Sie KI-Tools in Ihre Risikobewertung und Ihr Inventar der Anlagen auf.
  • (c) Aufrechterhaltung des Betriebs: Backup-Management und Disaster Recovery für Prozesse, die von KI abhängen.
  • (d) Sicherheit der Lieferkette: KI-Anbieter und Modellanbieter sind Lieferanten wie alle anderen.
  • (i) Zugriffskontrolle und Management von Anlagen: Wer und was kann das Modell, seine Daten und seine API-Schlüssel erreichen?

Ist ein KI-System an einem erheblichen Sicherheitsvorfall beteiligt, gelten die Meldefristen nach Art. 23 von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat wie gewohnt. Die Geschäftsleitung ist nach Art. 20 verantwortlich.

Wie greifen KI-Verordnung, DSGVO und NIS2 ineinander?

Sie überschneiden sich, stellen aber unterschiedliche Fragen: NIS2, ob Ihre Systeme sicher und widerstandsfähig sind, die KI-Verordnung, ob die KI sicher und rechtmäßig ist, und die DSGVO, ob personenbezogene Daten geschützt sind.

NIS2KI-Verordnung (EU AI Act)DSGVO
RechtstextRichtlinie (EU) 2022/2555Verordnung (EU) 2024/1689Verordnung (EU) 2016/679
Für wen sie giltBesonders wichtige und wichtige Einrichtungen in den gelisteten SektorenAnbieter und Betreiber von KI-Systemen, nach RisikoklasseAlle, die personenbezogene Daten verarbeiten
Die wichtigsten Artikel für KIArt. 20, 21, 23Art. 4 (KI-Kompetenz), 5 (Verbote), 15 (Cybersicherheit bei Hochrisiko-KI), 26 (Pflichten der Betreiber)Art. 25 (Technikgestaltung), 32 (Sicherheit), 35 (DSFA)
Höchste BußgelderMindestens 10 Mio. € oder 2 % (besonders wichtige Einrichtungen), 7 Mio. € oder 1,4 % (wichtige Einrichtungen)Bis zu 35 Mio. € oder 7 % bei verbotenen Praktiken, 15 Mio. € oder 3 % bei den meisten anderen Verstößen10 Mio. € oder 2 % bei Art. 25, 32, 35, 20 Mio. € oder 4 % bei Grundsätzen und Rechten

Ab wann die KI-Verordnung gilt

Laut dem Zeitplan der Europäischen Kommission zur Umsetzung der KI-Verordnung gelten die Verbote und die Pflichten zur KI-Kompetenz seit dem 2. Februar 2025, die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025 und die Transparenzregeln nach Art. 50 ab dem 2. August 2026. Nach dem Digital Omnibus zur KI, den Rat und Parlament am 7. Mai 2026 vereinbart haben, gelten die Hochrisiko-Regeln für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 und für KI in regulierten Produkten ab dem 2. August 2028.

Die meisten Organisationen sind Betreiber: Sie nutzen KI, die jemand anderes gebaut hat. Nach Art. 26 müssen Betreiber von Hochrisiko-KI die Anweisungen des Anbieters befolgen, geschulte Personen mit der menschlichen Aufsicht betrauen, den Betrieb überwachen und die Systemprotokolle mindestens sechs Monate aufbewahren.

Was bedeutet Datenschutz durch Technikgestaltung bei KI-Systemen?

Gemeint ist, den Datenschutz von Anfang an in das KI-System einzubauen, statt ihn später nachzurüsten. Art. 25 Abs. 1 DSGVO verlangt, dass der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel Pseudonymisierung, sowohl bei der Gestaltung der Verarbeitung als auch während ihres Betriebs umsetzt.

Für KI ergeben sich daraus vier Gestaltungsentscheidungen:

  1. Datenminimierung. Geben Sie dem Modell nur die personenbezogenen Daten, die es braucht. Art. 25 Abs. 2 macht das zur Voreinstellung.
  2. Zweckbindung. Legen Sie fest, wofür das System da ist, und verwenden Sie Prompts, Ausgaben oder Trainingsdaten nicht ohne Rechtsgrundlage für andere Zwecke.
  3. Zugriffskontrolle. Zugriff auf das Modell, seine Datenspeicher und API-Schlüssel mit den geringsten nötigen Rechten, mit MFA für Administratoren.
  4. Nachvollziehbarkeit. Protokollieren Sie Eingaben, Ausgaben, Modellversionen und Konfigurationsänderungen, damit Sie erklären und rekonstruieren können, was geschehen ist.

Prüfen Sie vor dem Einsatz, ob Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) brauchen: Art. 35 verlangt sie, wenn eine Verarbeitung, „insbesondere bei Verwendung neuer Technologien“, voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Art. 26 Abs. 9 der KI-Verordnung sieht vor, dass Betreiber von Hochrisiko-KI für diese DSFA die Informationen des Anbieters nutzen. Auch der Speicherort Ihrer Daten spielt eine Rolle, siehe Was ist Datensouveränität.

Welche Risiken birgt KI ohne Governance?

Drei Arten: Sicherheit, Datenschutz und Kontinuität. Alle drei zeigen sich bereits in den Zahlen zu Datenschutzvorfällen.

  • Sicherheit. Art. 15 Abs. 5 der KI-Verordnung nennt die KI-spezifischen Angriffe: Datenvergiftung, Modellvergiftung, Adversarial Examples und Angriffe auf die Vertraulichkeit. Der IBM Cost of a Data Breach Report 2025 ergab, dass 13 % der Organisationen Vorfälle bei KI-Modellen oder -Anwendungen meldeten und 97 % davon keine angemessenen Zugriffskontrollen für KI hatten.
  • Datenschutz. Mitarbeitende fügen Kundendaten in Tools ein, die Sie nicht kontrollieren. Laut IBM hatte jede fünfte Organisation einen Vorfall mit Shadow AI, der die durchschnittlichen Kosten eines Vorfalls um 670.000 US-Dollar erhöhte. Der Verizon 2026 DBIR, zusammengefasst von Help Net Security, berichtet, dass inzwischen 45 % der Beschäftigten regelmäßig KI-Tools nutzen und 67 % der Nutzer, die auf Firmengeräten KI verwenden, dafür nicht-dienstliche Konten einsetzten.
  • Kontinuität. Geht die Konfiguration, der Prompt-Bestand oder der Vektorspeicher eines KI-Systems verloren, steht der Prozess still, der davon abhängt. Ohne Backup können Sie sie nicht wiederherstellen.

Die Governance hinkt hinterher: Laut IBM hatten 63 % der Organisationen mit einem Datenschutzvorfall keine Richtlinie für KI-Governance oder arbeiteten noch daran. Lesen Sie dazu auch KI und Backup und Sicherheitsrisiken von KI-Browsern.

Wie bauen Sie eine KI-Governance auf, die unter NIS2 funktioniert?

Behandeln Sie KI als Teil Ihres bestehenden NIS2-Risikomanagements, nicht als eigenes Projekt. Sechs Schritte decken die meisten Organisationen ab.

  1. Erfassen Sie jedes KI-System, auch Shadow AI: welche Tools, welche Daten sie berühren, mit welchen Systemen sie verbunden sind und wem sie gehören.
  2. Stufen Sie jedes System ein nach der KI-Verordnung (verboten, Hochrisiko, Transparenzpflicht oder minimales Risiko) und prüfen Sie, ob nach Art. 35 DSGVO eine DSFA nötig ist.
  3. Bauen Sie die Schutzmaßnahmen ein: Minimierung, Pseudonymisierung, Zugriff mit geringsten Rechten, MFA für Administratoren und Protokollierung, wie oben beschrieben.
  4. Bewerten Sie KI-Lieferanten nach Art. 21 Abs. 2 lit. d NIS2-Richtlinie: wo Daten verarbeitet werden, wie Vorfälle an Sie gemeldet werden und wie Sie Ihre Daten beim Ausstieg zurückbekommen.
  5. Nehmen Sie KI in Backup und Disaster Recovery auf. Legen Sie je System eine RTO (wie lange Sie ohne es auskommen) und eine RPO (wie viele Daten Sie verlieren dürfen) fest, sichern Sie Daten, Konfigurationen und die Server, auf denen sie laufen, und testen Sie die Wiederherstellung.
  6. Legen Sie Zuständigkeiten fest und schulen Sie Ihre Leute. Art. 4 der KI-Verordnung verlangt Maßnahmen zur KI-Kompetenz, Art. 20 NIS2 verlangt, dass die Geschäftsleitung Schulungen besucht und die Maßnahmen überwacht.

Für technische Kontrollen bietet ENISAs Multilayer Framework for Good Cybersecurity Practices for AI (2023) drei Ebenen: Grundlagen der Cybersicherheit, KI-spezifische Cybersicherheit und branchenspezifische Maßnahmen. Zu den Wiederherstellungszielen lesen Sie RTO und RPO erklärt.

Welche Nachweise erwarten Prüfer und Aufsichtsbehörden?

Sie erwarten den Beweis, dass die Kontrollen wirken, nicht nur eine Richtlinie, die ihre Existenz behauptet.

BereichSchwach: nur RichtlinieStark: Nachweis
Inventar„Wir nutzen KI verantwortungsvoll“Aktuelles Verzeichnis der KI-Systeme, Verantwortlichen, Daten und der Einstufung nach der KI-Verordnung
DatenschutzAllgemeine DatenschutzerklärungAbgeschlossene DSFAs und Dokumentation der Entscheidungen zur Minimierung
ZugriffDokument mit einer ZugriffsrichtlinieZugriffsprüfungen, durchgesetzte MFA und Admin-Protokolle
LieferantenLieferantenlisteLieferantenbewertungen, Vertragsklauseln und Nachweise zum Speicherort der Daten
Kontinuität„KI ist gesichert“Berichte über Wiederherstellungstests mit Datum, Umfang und gemessenen Wiederherstellungszeiten
PersonalKI-Richtlinie im IntranetSchulungsnachweise für Mitarbeitende und Geschäftsleitung

Ihre nächsten Schritte

KI-Governance unter NIS2 ist gewöhnliches Risikomanagement für eine neue Art von System. Sie müssen wissen, welche KI Sie betreiben, die Daten schon beim Entwurf schützen, die Lieferanten bewerten und wiederherstellen können. Beginnen Sie mit dem Inventar.

Mindtime deckt die Ebene von Backup und Wiederherstellung ab. Die VMs, Linux-Server, SQL-Server-Datenbanken und AWS-, Azure- oder Google-Cloud-Workloads, auf denen Ihre KI-Systeme laufen, können Sie in Ihren Backup-Umfang aufnehmen, mit unveränderlichen Kopien, einer Air-Gap-Kopie und granularer Wiederherstellung. Die Daten bleiben in unseren eigenen Tier-III-Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden, unter EU-Recht, und wir sind ISO-27001- und NEN-7510-zertifiziert (NEN 7510 ist die niederländische Norm für Informationssicherheit im Gesundheitswesen). Wie das zu Art. 21 passt, lesen Sie in unserem Leitfaden zu NIS2 Compliance.

Möchten Sie prüfen, ob sich Ihre KI-abhängigen Prozesse wiederherstellen lassen? Kostenlose Analyse anfordern.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gilt NIS2 für KI-Systeme?

Dem Namen nach nicht, in der Praxis aber ja. Art. 21 NIS2 gilt für alle Netz- und Informationssysteme, die besonders wichtige und wichtige Einrichtungen für ihre Dienste nutzen. Unterstützt ein KI-Tool diese Dienste, verarbeitet deren Daten oder ist mit deren Systemen verbunden, fällt es unter dieselben Maßnahmen für Risikomanagement, Lieferkette, Zugriffskontrolle und Aufrechterhaltung des Betriebs. Vorfälle damit müssen nach Art. 23 gemeldet werden.

Was bedeutet Datenschutz durch Technikgestaltung bei KI?

Datenschutz durch Technikgestaltung, verlangt von Art. 25 DSGVO, heißt: Sie bauen den Datenschutz von Anfang an in das KI-System ein. In der Praxis geben Sie dem Modell nur die nötigen personenbezogenen Daten, beschränken den Einsatz auf einen festgelegten Zweck, begrenzen den Zugriff auf die geringsten nötigen Rechte mit MFA und protokollieren Eingaben, Ausgaben und Versionen. Art. 25 Abs. 2 verlangt außerdem datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

Wann gelten die Hochrisiko-Regeln der KI-Verordnung?

Laut dem Zeitplan der Europäischen Kommission gelten nach dem Digital Omnibus zur KI die Hochrisiko-Regeln für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 und für KI in regulierten Produkten ab dem 2. August 2028. Verbotene Praktiken und die Pflichten zur KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025, die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025.

Brauche ich vor dem Einsatz von KI eine DSFA?

Oft ja. Art. 35 DSGVO verlangt eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn eine Verarbeitung, insbesondere bei neuen Technologien, voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Viele KI-Anwendungen mit personenbezogenen Daten, Profiling oder großen Datenmengen erfüllen diese Voraussetzung. Bei Hochrisiko-KI sieht Art. 26 Abs. 9 der KI-Verordnung vor, dass Betreiber dafür die Informationen des Anbieters nutzen.

Quellen

  1. Directive (EU) 2022/2555 (NIS2 Directive)EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022
  2. Regulation (EU) 2024/1689 (Artificial Intelligence Act)EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024
  3. Regulation (EU) 2016/679 (General Data Protection Regulation)EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2016
  4. Timeline for the implementation of the EU AI ActEuropean Commission, AI Act Service Desk, 2026
  5. Artificial intelligence: Council and Parliament agree to simplify and streamline rulesCouncil of the European Union, 2026
  6. Multilayer framework for good cybersecurity practices for AIENISA, 2023
  7. IBM report: 13% of organizations reported breaches of AI models or applications, 97% of which reported lacking proper AI access controls (Cost of a Data Breach 2025)IBM, 2025
  8. Lessons for organizations from the Verizon 2026 Data Breach Investigations ReportHelp Net Security, 2026
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