Zum Inhalt springen

Kommunen und Bildung

Datensicherung für Kommunen: unveränderlich, extern, geprüft

Mindtime kopiert Postfächer, Dateiserver, virtuelle Server und Laptops Ihrer Verwaltung in eigene Tier-III-Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden, hält eine Air-Gap-Kopie vor und prüft jeden Backup-Job. Buchen Sie eine kostenlose 15-minütige Demo.

Auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch.

Öffentliches Gebäude in einer Stadt
  • DE · NLGespeichert ausschließlich in eigenen Tier-III-Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden
  • UnveränderlichObject-Lock-Speicher plus eine Air-Gap-Kopie; wir prüfen jeden Backup-Job
  • ISO 27001 · NEN 7510Zertifiziert nach ISO 27001 und NEN 7510, der niederländischen Norm für Informationssicherheit im Gesundheitswesen; ein AVV zu jedem Vertrag
  • DE · NL · ENSupport von Menschen, kein Callcenter im Ausland, keine Chatbots

Die kurze Antwort

Eine Kommune braucht Backups, die ein Angriff auf das Rathausnetz nicht erreicht. Rechtlich zwingt Sie zuerst Art. 32 DSGVO dazu: Sie müssen personenbezogene Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherstellen können. Ob das NIS2-Umsetzungsgesetz Ihre Kernverwaltung erfasst, entscheidet das Land, nicht der Bund. Mindtime sichert unveränderlich und mit Air-Gap-Kopie.

Was auf dem Spiel steht

Diese Daten darf ein Rathaus nicht verlieren

  • Akten und Beschlüsse im Fachverfahren

    Bauanträge, Widersprüche, Ratsbeschlüsse und Sozialakten liegen im Dokumentenmanagementsystem und auf den Dateiservern daneben. Vieles davon müssen Sie Jahre vorhalten, manches bewahrt das Archiv auf Dauer auf. Verschlüsselt ein Angriff den Dateiserver, steht die Antragsbearbeitung.

  • Postfächer von Bürgermeisterin, Amtsleitung und Fachdiensten

    In den Postfächern liegt der Schriftverkehr mit Land, Kreis, Bürgern und Firmen. Ein gelöschtes oder verschlüsseltes Postfach der Verwaltungsspitze reißt eine Lücke in die Aktenführung. Das Exchange-Online-Postfach sichert kein Fachverfahren mit.

  • Daten aus Einwohnerwesen, Steuern und Sozialem

    Meldedaten, Gebührenbescheide und Sozialdaten gehören zu den sensibelsten Datensätzen, die eine Kommune führt. Fallen sie aus, trifft das Bürger direkt: Pässe, Wohngeld und Gebührenbescheide bleiben liegen. Meldet die Kommune den Vorfall verspätet, kommt der Ärger mit der Aufsicht dazu.

Regeln und Pflichten

Was Landesrecht, BSI und DSGVO von Kommunen verlangen

Zusammengefasst aus den Quellen am Ende dieser Seite. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

  1. Bund und Land: Wer reguliert die Kommune?

    Das BSI schreibt in seinen Fragen und Antworten zu NIS-2 für Land und Kommune: Für die Landesverwaltungen haben die Regeln des BSI-Gesetzes keine unmittelbare normative Wirkung und dienen als Orientierung. Die Cybersicherheit der Landes-, Kreis- und Kommunalverwaltung liegt bei Ländern und Kommunen selbst. Die kommunale Kernverwaltung fällt in der Regel nicht in den Anwendungsbereich des BSIG. Prüfen Sie deshalb zuerst das Recht Ihres Landes. [1]

  2. Eigenbetriebe und Regiebetriebe: § 28 BSIG

    Nach dem BSI können Eigenbetriebe und Regiebetriebe unter § 28 BSIG fallen, wenn sie als unselbstständige Einheit Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt in einem erfassten Sektor anbieten. Die Schwellen prüfen Sie nur anhand der eigenen Zahlen der Einheit. Die Verantwortung der Leitung nach § 38 BSIG bleibt bei der Einheit, auch wenn die Kommune ein zentrales ISMS betreibt. [1]

  3. IT-Grundschutz: Profil Basis-Absicherung Kommunalverwaltung

    Die Arbeitsgruppe kommunale Basis-Absicherung der kommunalen Spitzenverbände hat ein IT-Grundschutz-Profil für Kommunalverwaltungen erstellt. Es beschreibt Mindestsicherheitsmaßnahmen und stützt sich auf den BSI-Standard 200-2. Der Baustein CON.3 „Datensicherungskonzept“ des IT-Grundschutz-Kompendiums zeigt, wie eine Institution ein Datensicherungskonzept erstellt. Beides eignet sich als Maßstab für Ihre Backup-Planung, ersetzt aber keine Landesvorgabe. [2]

  4. Archivrecht der Länder, Beispiel Nordrhein-Westfalen

    Nach § 10 Abs. 1 ArchivG NRW tragen die Träger der kommunalen Selbstverwaltung dafür Sorge, ihr Archivgut in eigener Zuständigkeit zu archivieren. Nicht mehr benötigte Unterlagen sind dem Archiv anzubieten (§ 10 Abs. 4). Als Unterlagen gelten auch elektronische Aufzeichnungen (§ 2 Abs. 1). Andere Länder haben eigene Archivgesetze mit eigenen Fristen. Prüfen Sie Ihr Landesgesetz. [4]

  5. Art. 32 DSGVO: Wiederherstellung nach einem Zwischenfall

    Art. 32 Abs. 1 DSGVO nennt unter anderem die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen. Außerdem verlangt er ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Ein Restore-Test erfüllt genau diese Prüfung. [5]

  6. Art. 33 DSGVO: Meldung einer Datenpanne

    Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche sie unverzüglich der Aufsichtsbehörde, möglichst binnen 72 Stunden, es sei denn, die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko. Wer weiß, welche Daten betroffen und was davon wiederherstellbar ist, schreibt diese Meldung schneller. [6]

Wenn etwas schiefgeht

Ransomware auf dem Dateiserver am Freitagabend

Beispiel (frei erfunden): Eine Stadtverwaltung mit 400 Beschäftigten verliert am Freitagabend die Dateiserver hinter ihrem Dokumentenmanagementsystem an Ransomware. Die Angreifer löschen auch alle Backups, die sie aus dem Verwaltungsnetz erreichen. Die Kopien bei Mindtime sind unveränderlich, eine liegt als Air-Gap-Kopie getrennt. Nachdem die Systeme bereinigt sind, stellt die IT Server und Laufwerke in einer isolierten Umgebung wieder her, lässt sie auf Malware scannen und nimmt sie in der Reihenfolge der Dringlichkeit in Betrieb. Die Meldung an die Aufsicht nennt dann genau, welche Daten zu welchem Zeitpunkt zurückkamen.

So schützt Mindtime Ihre Daten

Datensicherung für Kommunen, Workload für Workload

Ihre Software und was wir darum herum sichern

Fachverfahren der kommunalen Rechenzentren (AKDB, ekom21, Komm.ONE, Dataport)Viele Kommunen beziehen Einwohnerwesen, Finanzen und Sozialverfahren von einem kommunalen IT-Dienstleister. Prüfen Sie dessen Datensicherung und Aufbewahrung im Vertrag. Mindtime sichert, was in Ihrem eigenen Netz läuft: Dateiserver, virtuelle Server und die Laptops der Verwaltung.
Infoma newsystem (Kommunalfinanzen)Haushalt und Buchhaltung der Kommune. Läuft die Software auf Ihrem eigenen Server, sichert Mindtime diesen Server. Läuft sie beim Anbieter, klären Sie dessen Export- und Aufbewahrungsregeln.
ALLRIS und andere RatsinformationssystemeSitzungsvorlagen, Beschlüsse und Niederschriften. Liegen die Dokumente auf einem eigenen Server, sichert Mindtime ihn. Bei gehosteten Systemen gilt der Vertrag des Anbieters.
Microsoft 365 (Exchange Online, OneDrive, SharePoint, Teams)Mail und Dokumente der Verwaltung. Mindtime sichert diese Daten in eigenen Rechenzentren, außerhalb Ihres Microsoft-Mandanten.
Google Workspace (Gmail, Drive, geteilte Ablagen)Einzelne Eigenbetriebe, Schulen und Verbände arbeiten damit. Mindtime sichert Gmail und Drive getrennt vom Google-Konto.
Virtuelle Server unter VMware oder Hyper-VDort laufen Dateiserver, Datenbanken und Fachverfahren, die Sie selbst betreiben. Mindtime sichert die virtuellen Maschinen als Ganzes.

Google Workspace

Google-Workspace-Backup für Verwaltungen und Eigenbetriebe

Einzelne Eigenbetriebe, Schulen und Zweckverbände arbeiten mit Gmail, Google Drive und geteilten Ablagen, oft neben einem getrennten Fachverfahren. Googles eigene Wiederherstellung ist zeitlich begrenzt. Wer sich allein darauf verlässt, riskiert Unterlagen, die das Archivrecht aufzubewahren verlangt.

  • Der Drive-Papierkorb ist kein Sicherheitsnetz: Dateien im Papierkorb werden nach 30 Tagen endgültig gelöscht, und ein Administrator kann Elemente nur bis 25 Tage nach dem Leeren des Papierkorbs zurückholen.
  • Google Vault dient Aufbewahrung und eDiscovery. Google schreibt selbst: „Vault isn’t a data archive“. Löschen Sie einen Nutzer oder eine erforderliche Lizenz, können dessen Daten unwiderruflich bereinigt werden.
  • Mindtime sichert Google Workspace in eigene Tier-III-Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden, unveränderlich und mit Air-Gap-Kopie. Sie können es 7 Tage kostenlos testen.

Vor dem Wechsel

Was Kommunen uns zuerst fragen

  • Unser kommunaler IT-Dienstleister sichert doch schon.

    Das kann stimmen, gilt aber nur für die Systeme, die er für Sie betreibt. Dateiserver im eigenen Netz, Postfächer in Microsoft 365 und Laptops bleiben bei Ihnen. Lassen Sie sich im Vertrag zeigen, was er sichert, wie lange er aufbewahrt und wer wiederherstellt. Mindtime schließt die Lücken daneben.

  • Verlassen die Daten unserer Bürger das Land?

    Mindtime speichert ausschließlich in eigenen Tier-III-Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden. Zu jedem Vertrag gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Mindtime ist ISO-27001-zertifiziert.

  • Wir haben ein IT-Grundschutz-Konzept. Brauchen wir trotzdem eine weitere Lösung?

    Ein Konzept wie CON.3 beschreibt, was gesichert wird und wie oft. Es stellt noch keine Kopie bereit, an die ein Angreifer im Verwaltungsnetz nicht herankommt. Mindtime liefert diese Kopie: unveränderlich, mit Air-Gap-Kopie, und jeder Backup-Job wird geprüft.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Datensicherung für Kommunen

Gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz für Kommunen?

Nach dem BSI fällt die kommunale Kernverwaltung in der Regel nicht in den Anwendungsbereich des BSIG. Wer Kommunen reguliert, entscheiden die Länder. Der IT-Planungsrat hat sich dagegen entschieden, den NIS-2-Rahmen auf die lokale öffentliche Verwaltung auszudehnen. Eigenbetriebe und Regiebetriebe können als einzelne Einheiten unter § 28 BSIG fallen. Tochterunternehmen prüfen Sie getrennt. Fragen Sie zuerst die zuständige Landesaufsicht. Mindtime erfüllt keine NIS2-Pflicht für Sie, sondern liefert den Backup-Teil.

Wie lange muss eine Kommune E-Mails und Akten aufbewahren?

Das hängt vom Land, von der Aufbewahrungsordnung Ihrer Kommune und vom Fachrecht ab. Sicher ist nur: Das Archivrecht der Länder behandelt auch elektronische Aufzeichnungen als Unterlagen. In Nordrhein-Westfalen etwa sind nicht mehr benötigte Unterlagen dem Archiv anzubieten (§ 10 Abs. 4 ArchivG NRW). Fragen Sie Ihr Kommunalarchiv, bevor Sie Löschfristen festlegen.

Was verlangt Art. 32 DSGVO von einer Kommune?

Sie müssen die Verfügbarkeit personenbezogener Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherstellen können und die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen regelmäßig prüfen. Für ein Backup heißt das: Kopie außerhalb des Verwaltungsnetzes und ein dokumentierter Restore-Test.

Wer hilft uns bei einem Cyberangriff?

Melden Sie den Vorfall an Ihre Aufsicht und den zuständigen Informationssicherheitsbeauftragten. Für Datenschutzverletzungen gilt Art. 33 DSGVO mit 72 Stunden. Das BSI bietet Kommunen eine Sicherheitsberatung zur Umsetzung von IT-Grundschutz an. Mindtime unterstützt bei der Wiederherstellung der gesicherten Daten, auf Deutsch, Niederländisch und Englisch, ohne Callcenter im Ausland und ohne Chatbots.

Kann ein kommunaler Zweckverband Backups für mehrere Kommunen verwalten?

Ja. Die mandantenfähige Konsole trennt die Daten jeder Kommune und rechnet nach Nutzung ab. Der Zweckverband oder das Systemhaus verwaltet, die Verantwortung für die Daten bleibt bei der jeweiligen Kommune. Das regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

Mit Ihren eigenen Daten

15-minütige Demo vereinbaren

Wir zeigen Ihnen ein Backup und eine Wiederherstellung und beantworten Ihre Fragen auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch. Kein Callcenter im Ausland, keine Chatbots.